Bewährungsstrafen für Pflegeeltern nach Chantals Methadon-Tod
Wer ist Schuld am Tod des Kind?
Das Jugendamt und die Pflegeeltern.
Die Fakten im Fall Chantal werden immer haarsträubender. Wie jetzt bekannt wurde, hat eine Lehrerin der kleinen Stiefschwester von Chantal mehrfach das Jugendamt Wilhelmsburg um Hilfe gebeten – vergebens.
Dabei waren die Hinweise alarmierend, wie sich jetzt bei der Durchsicht
der Akten aller vier Kinder durch die Schulbehörde herausstellte. Zwar
fiel bei der verstorbenen elfjährigen Chantal keinem Lehrer etwas auf.
Dafür geriet das Enkelkind der Pflegeeltern, Ashley (8), in den Fokus
der Aufmerksamkeit. „Die Klassenleitung spricht von erheblicher Verwahrlosung, von
Desinteresse seitens der Pflegeeltern und von einem groben und sehr
lieblosen Umgang mit dem Kind“.
Die Jugendamts-Leiterin Pia Wolters war auch im Fall Lara-Mia (2009 Tod) schon
Amtsleiterin in Mitte. Auch damals wies sie alle Mitschuld des
Jugendamtes zurück.Die Schuld tragen immer andere. Diese Frau muß ihres Amtes enthoben werden. dieser Frau liegen die Kinder nicht am Herzen, sie ist wie die Eltern der Chantal nur am Geld interessiert.
Wie können sie so ein Urteil aussprechen Herr Richter, das ist ein Hohn und zeigt das Kinder in Deutschland nichts wert sind, reden sie sich jetzt nicht mit ihren § raus.
Der Pflegevater des Mädchens wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einem
Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, die Pflegemutter zu acht Monaten
Haft auf Bewährung.
Der Pflegevater hat die im
Sterben liegende Chantal sich selbst überlassen und war am Morgen zur
Arbeit gegangen - ohne den Notarzt oder seine Lebensgefährtin zu
verständigen.
Die
Pflegemutter hatte den vorherigen Tag sowie die Nacht außer Haus
verbracht. Am Vorabend des Todes hatte sie Chantal geraten, ein
Allergiemittel einzunehmen. Am Nachmittag des 16. Januar 2012 fand die
Pflegemutter das Mädchen bewusstlos im Bett. Chantal starb kurz darauf. Der Richter übte scharfe Kritik an der Staatsanwaltschaft. Die
Anklagebehörde habe die Ermittlungen gegen Mitarbeiter des Jugendamts
eingestellt, aber zugleich versucht, den Eltern eine Vernachlässigung
des Kindes nachzuweisen. Dabei seien nicht einmal die schulischen
Verhältnisse des Mädchens aufgeklärt worden. Mit «Zeugenunsinn» habe die
Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren unnötig belastet. Der Richter forderte die Medien auf, die Pflegeeltern von Chantal nun «in Ruhe zu lassen».
Das
Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an,
Revision einzulegen. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft erklärte,
man werde diesen Schritt prüfen.
Das Jugendamt ist an erster Stelle schuldig, dann die Pflegeeltern und der Richter macht sich mitschuldig wegen des milden Urteiles.
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